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AutorenbildChristopher Twrdy

Informationen zu Lockerungen



Außerdem besteht die Möglichkeit, durch ärztliches Attest von der Maskenpflicht teilweise oder gänzlich befreit zu werden. Dieser muss mitgeführt und vorgezeigt werden.

Wir behalten uns jedoch das Recht vor, diese KundInnen im Eingangsbereich durch das Nachtdienstfenster zu bedienen, zum Schutz anderer KundInnen und unserer MitarbeiterInnen.


Etwaige Änderungen an den Lockerungsschritten durch die Wiener Stadtregierung werden noch bekanntgegeben.


 


—> www.ApothekeZurMadonna.at


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