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Übermittlung v. Immunitätsnachweisen

  • Autorenbild: Christopher Twrdy
    Christopher Twrdy
  • 1. Juni 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 15. Apr. 2022

Aus Datenschutzgründen dürfen wir Immunitätsnachweise NICHT per E-Mail übermitteln, anders als in einer Meldung auf orf.at zu lesen war. Diese Weisung haben die Apotheken von der Österreichischen Apothekerkammer erhalten.


Sie können Ihren Immunitätsnachweis wie gewohnt persönlich mit Ihrer e-card bei uns abholen! Sollten Sie den Immunitätsnachweis einer anderen Person abholen wollen, so benötigen Sie deren e-card UND eine entsprechende Vollmacht!





—> www.ApothekeZurMadonna.at


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